Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über www.boxenteam.com zwischen uns, der Boxenteam GmbH, Zacking 2, 83253 Rimsting, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Igor Hess und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist deutsch.

Wir richten unsere Angebote ausschließlich an Unternehmen (im Folgenden “Kunden” genannt) und nicht an Verbraucher. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Vertragsschluss über den Shop

Die Darstellung des Sortiments in unserem Internet-Shop ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift sowie seine Firma und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder ATU-Nr.) ein und kann im dritten Schritt eine Versandmethode sowie Zahlungsmodalität auswählen. Im vierten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung in Textform verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden zustande und der Kunde erhält die für die Durchführung der Zahlung erforderlichen Angaben mitgeteilt.

Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

1.4 individueller Vertragsschluss

Alternativ findet des Vertragsschluss individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Kunde uns eine Anfrage stellt (z.B. unter „Preis auf Anfrage“) und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches er dann binnen zwei Wochen annehmen kann. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

 

2. Leistung

2.1 Allgemeines

Wir bieten dem Kunden innovative Prüf- und Servicegeräte für die automobile Sicherheit sowie die diesbezügliche Stückprüfung und Kalibrierung sowie einen umfangreichen Support an. Zudem führen wir, falls gewünscht, auch Fernwartungen durch. Es ist dem Kunden auch möglich, eine mittels unseres Programmes bereitgestellte Datenbank zu nutzen.

2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

2.3 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von uns veranlassten Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an. Soweit vereinbarungsgemäß bzw. auf Kundenveranlassung Teillieferungen geleistet werden, kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand hinzu.

2.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.5 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.6 Annahmeverzug

Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.7 Abnahme bei Werkverträgen

2.7.1 Allgemein

Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, hat der Kunde unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns in Textform die Abnahme des Werkes zu erklären.

2.7.2 Abnahmefiktion

Erklärt er nicht unverzüglich die Abnahme, können wir ihm in Textform eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigert er die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

2.7.3 Unerhebliche Mängel

Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.

2.7.4 Konkludente Abnahme

Die Abnahme kann auch konkludent durch die Inbetriebnahme des Werks durch den Kunden erfolgen.

2.8 Leistungszeit

Es wird eine individuelle Vereinbarung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung getroffen.
Ist für unsere Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch den Kunden zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen, sofern erforderlich.
Nur soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erbringen wir die Leistung innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

2.9 Laufzeitverträge

2.9.1 Servicevertrag

Soweit der Kunde unseren Service bzgl. der Stückprüfung, der Kalibrierung und des Supports im Rahmen eines Servicevertrages mit Mindestlaufzeit in Anspruch nimmt, sind neben der Prüfung bzw. Kalibrierung folgende Leistungen von der vereinbarten Vergütung mit umfasst:
– Ggf. notwendige Aufwendungen unsererseits, welche z.B. durch Justage, Ausgangskalibrierung oder Aktualisierung der Software entstehen können.
– Technischer Support via Telefon oder Internet.
– Die Zurverfügungstellung von Ersatzteilen für das zu prüfende bzw. zu kalibrierende Gerät im Bedarfsfall für eine Maximaldauer von 30 Tagen.
Nicht mit umfasst sind jedoch erforderliche Reparaturen des jeweiligen Gerätes. Diese werden dem Kunden durch uns gesondert in Rechnung gestellt. Die Konditionen des Servicevertrages sind dem separaten Vertrags-Formular zu entnehmen.

2.9.2 Datenbank und/oder Fernwartung

Unsere Laufzeitverträge für uns Datenbank und Fernwartung können jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Erstlaufzeit, jedoch maximal um ein Jahr. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

2.9.3 Fristlose Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
– der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht hat,
– der Kunde gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstoßen und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung
durch uns nicht unterlässt.

2.10 Rücknahme von Verpackungen

Wir nehmen Verpackungen gem. §15 VerpackG (Verpackungsgesetz) wieder zurück. Die Rücknahme bieten wir Ihnen entweder auf Zuruf an (wir senden Ihnen einen Paketschein zu) oder wir legen der Sendung einen Retourenschein bei, welchen Sie für die Rückgabe der Verpackungen verwenden können.

 

3. Zahlung

3.1 Preise und Versandkosten

Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand.

3.2 Zahlungsverzug

Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Auch können wir die Verzugspauschale i.H.v 40 EUR nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB geltend machen.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns zudem vor, unsere Arbeit einzustellen bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir dem Kunden in Rechnung stellen.
Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die der Kunde gegenüber uns aus diesem Vertrag hat, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis, fällig zu stellen.

3.3 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

3.4 SEPA-Zahlungen und Pre-Notification

Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde uns ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / – Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.

 

4. Verantwortlichkeit des Kunden

4.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Daten und Informationen ist ausschließlich dieser selbst verantwortlich. Zudem hat der Kunde die Pflicht, die jeweiligen Prüfgeräte bestimmungsgemäß zu verwenden und die jeweiligen betrieblichen Sorgfaltspflichten sowie die gesetzlichen Auflagen zu beachten.

4.2 Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere muss der Kunde uns im Rahmen der Stückprüfung, der Kalibrierung und des Supports alle erforderlichen Informationen zur Hard- und Softwareumgebung zur Verfügung stellen und uns über den jeweiligen Standort (innen/außen) des zu prüfenden Geräts informieren. Zudem bekennt der Kunde sich zu der Notwendigkeit, den Prüfplatz für die Dauer der Stückprüfungs- und Kalibrierarbeiten freizuhalten und die entsprechenden Serviceberichte unserer Techniker gegenzuzeichnen. Vorbeschädigungen oder die Alterung elektronischer Komponenten, die unserer Leistung entgegenstehen könnten bzw. diese beeinträchtigen, hat der Kunde uns unverzüglich und unaufgefordert vor Vertragsschluss mitzuteilen. Fehler, die aus einer unterbliebene Mitwirkung/Information des Kunden resultieren, haben wir nicht zu vertreten, sofern uns hieran kein Verschulden trifft.

4.3 Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Informationen bezeichnet bzw. gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen (insbesondere Zahlungsdaten). Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst
veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

4.4 Besonderer Hinweis für Dienstleistungen (z.B. Zurverfügungstellung der Datenbank)

Ein aus der Durchführung des Vertrags resultierender z.B. wirtschaftlicher Erfolg ist im Rahmen unserer Dienstleistungen nicht geschuldet. Der Kunde hat sich vorab selbst darüber zu informieren, ob unsere Handlungsvorschläge für ihn geeignet sind bzw. ob mit diesen weiteren Risiken einhergehen. Wir stellen dem Kunden lediglich unsere Beratungsleistung und/oder die generierte Datenbank zur Verfügung. Die Handhabe und Umsetzung obliegt allein dem Kunden.

4.5 Sorgfaltspflicht und Arbeitsschutz

Der Kunde hat seine Mitarbeiter u.a. während einer Fernwartung und/oder Nutzung der Datenbank entsprechend zu unterweisen. Die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sind jederzeit einzuhalten. Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiter und seines Fahrzeugs hat der Kunde selbst zu treffen, sofern wir hierauf keinen Einfluss haben und dies nicht in unseren Verantwortungsbereich fällt.

4.6 Unsere Datenbank

4.6.1 Allgemein

Unsere Datenbank kann mittels der nach Vertragsschluss übermittelten Zugangsdaten über das Internet genutzt werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur er und seine Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben und Dritten die Nutzung nicht ermöglicht wird. Die in unserer Datenbank eingespeisten Daten, stammen nicht von uns, sondern werden u.a. von den Fahrzeugherstellern bezogen. Änderungen und Aktualisierungen sind daher möglich, soweit diese nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

4.6.2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Wir haben an dem zur Verfügung gestellten Programm zur Nutzung der Datenbank das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den vollständigen Programmcode, den Aufbau sowie das Erscheinungsbild und das Design des Programmes. Mit Vertragsschluss und der Zahlung des vereinbarten Betrages, sichert sich der Kunde lediglich die Nutzungsrechte an dem Programm zum vereinbarten Zweck. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Jede verändernde Vervielfältigung, Weitergabe, Änderung usw. des Programmes ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an dem Programm angebracht haben, darf der Kunde diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern. Wir sind zudem berechtigt, das Programm im Rahmen von (notwendigen) Updates und Upgrades zu verändern. Diese Veränderungen unterliegen ebenfalls dem urheberrechtlichen Schutz. Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

 

5. Nutzbarkeit der Dienste (insbesondere für Fernwartungen und unsere Datenbank)

5.1 Weiterentwicklung der Dienstleistung / Verfügbarkeit

Wir sind bemüht, unsere Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Wir behalten uns daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind. Auch sind wir berechtigt den Betrieb der Datenbank zu Zwecken der Aktualisierung und Wartung teilweise oder komplett im zumutbaren Rahmen zu unterbrechen. Wir übernehmen insofern keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und sichern nicht zu, dass die angebotenen Leistungen oder Teile davon von jedem Ort aus verfügbar gemacht werden und genutzt werden können. Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden hierdurch nicht berührt.

5.2 Technische Voraussetzungen

Die Nutzung der Datenbank und die Fernwartung setzt entsprechende kompatible Geräte und Vorkehrungen voraus (z.B. Batterie-Spannungserhalt und unterbrechungsfreie WLAN-Verbindung). Es obliegt dem Kunden die Geräte in einen Zustand zu versetzen und zu halten, welche die Nutzung der Datenbank und Durchführung der Fernwartung ermöglicht bzw. diesen nicht entgegensteht. Über die Funktionalität seiner Geräte hat der Kunde sich vor der Nutzung unserer Dienste zu informieren und dies zu überprüfen. Wir sind nicht für fehlerhafte und/oder ungeeignete Geräte des Kunden verantwortlich.

5.3 Störungen

Bei Mängeln oder Störungen bitten wir den Kunden, dies unverzüglich anzuzeigen, damit wir das Problem beseitigen können. Sollte die Störung auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sein und die Beseitigung/Bearbeitung nicht zu seinem gebuchten Leistungsumfang gehören, werden wir dem Kunden die uns entstandenen Kosten für die Überprüfung und ggf. erforderliche Beseitigung in Rechnung stellen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Allgemein

Die von uns gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum. Der Kunde tritt seinen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhalten hat, an uns ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist, nicht berechtigt, die Ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

6.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen

Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Weiterveräußerung

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag von uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum übertragt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt dieser auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Rücknahme

Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

6.6 Freigabe von Sicherheiten

Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

7. Gewährleistung

7.1 Gewährleistung beim Kaufvertrag

7.1.1 Allgemein

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, findet der Kunde deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Der Kunde ist dazu verpflichtet, uns die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

7.1.2 Gewährleistungsanspruch

Im Falle eines Mangels leisten wir nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.1.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

7.1.4 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.1.5 Verjährung

Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.2 Gewährleistung beim Werkvertrag

7.2.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

7.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

7.2.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

7.2.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über.

7.2.5 Rügeobliegenheit

Der Kunde muss in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.3 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts

Ein Gewährleistungsanspruch ist insbesondere in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

 

8. Referenzrecht

Sie räumen uns das Recht ein, Ihr Unternehmen als Referenz zu benennen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.
Zudem räumen Sie uns das Recht ein, Aufnahmen von den von uns erstellten Werken anzufertigen und diese Aufnahmen als Referenz zu nutzen (z.B. für unsere Website und auf unseren Social Media Seiten für Werbezwecke sowie zur Dokumentation von Montagen). Hiergegen steht Ihnen ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Aufnahmen die Ihre Privatsphäre betreffen oder personenbezogene Daten abbilden (z.B. Aufnahmen Ihres Kennzeichens) erfolgen selbstverständlich nur mit Ihrer separaten Einwilligung. Zudem werden auch Sie selbst nicht auf den Aufnahmen
abgebildet, sofern nicht ebenfalls eine separate Einwilligung von Ihnen vorliegt.

 

9. Haftung

9.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

9.3 Anwendung, Umsetzung und Auskünfte (insbesondere für Fernwartungen und unsere Datenbank)

Wir haften nicht für die unsachgemäße Anwendung bzw. Umsetzung der im Rahmen unserer Dienstleistungen (z.B. zur Verfügungstellung unserer Datenbank und Fernwartung) und in den angefertigten Unterlagen enthaltenen Empfehlungen. Der Kunde hat sich vorab selbst darüber zu informieren, ob unsere Leistung für ihn geeignet ist. Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten sowie die Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Der Kunde hat jedoch stets selbst dafür Sorge zu tragen, dass er sich vor einer Bestellung informiert und kontrolliert, ob unsere Leistung für sein geplantes Vorhaben geeignet ist. Die übrigen Haftungsklauseln und das Gewährleistungsrecht werden hierdurch nicht berührt.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

10.3 Datenschutz

Die von uns verarbeiteten personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 I S. 1 b DSGVO). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur verarbeitet, soweit wir hierzu die Einwilligung des Kunden erhalten haben (Art. 6 I S. 1 a DSGVO) bzw. es sich um Daten handelt, deren Verarbeitung für unsere berechtigten Interessen erforderlich ist und soweit die Abwägung ergibt, dass keine überwiegenden Interessen, Grundrechte oder Grundfreiheiten des Kunden entgegenstehen (Art. 6 I S. 1 f DSGVO). Wir können zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten Auftragsverarbeiter (z.B. im Rahmen der Fernwartung) verwenden, werden die personenbezogenen Daten darüber hinaus aber grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben. Lediglich zur Vertragserfüllung werden die Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist. Zur Abwicklung von Zahlungen werden die hierfür erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. den beauftragten und gewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben.

10.4 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.