Beschreibung
Vermessung des SEP-Rollplatzes und der Lkw-Aufstellfläche nach §29 StVZO SEP Richtlinie VkBl 2014.
Bitte stellen Sie im ersten Schritt sicher, dass der SEP Prüfplatz gereinigt und das Scheinwerfereinstellgerät frei zugänglich ist.
Die Boxenteam GmbH dokumentiert den Fixpunkt, die Messpunkte und -werte mit deren Soll/ Ist – Bewertung.
Wichtig: Das Messwert-Protokoll ersetzt nicht das Kalibrierprotokoll für das Scheinwerfereinstellgerät!
Wenn Sie die Vermessung selbst durchführen möchten, folgen Sie der Beschreibung des Artikels „Entspricht Ihr SEP Prüfplatz der jüngsten Richtlinie!, füllen das Protokoll aus und senden uns dies zur Auswertung.
Sollte der Boden nicht den Vorgaben entsprechen, benennen wir für Ihren Platz mögliche Maßnahmen zur Nivellierung und deren Kosten.
Eine Alternative zur Korrektur der Bodenunebenheiten ist die elektronische Kompensation, sowohl für die SEP Rollfläche als auch für den Fahrzeugprüfplatz (nach Verkehrsblatt 5/2014) – siehe das SEP-Kam sowie das Meco-SEP.
Achtung: Auch bei der elektronischen Kompensation der Unebenheiten müssen die Mindestvoraussetzungen des Prüfplatzes (Länge x Breite und max. Neigung) erfüllt werden!
Die Kennzeichnung des Prüfplatzes ist ebenso Bestandteil der Prüfung, wie die Kontrolle von einer gültigen Baumusterzulassung und der Justierfähigkeit Ihres SEP’s.
Bei der Justage wird im Rahmen der Stückprüfung das SEP an die ermittelte Neigung des Prüfplatzes angepasst z.B. durch mechanische oder elektronische Korrektur am Optikkasten.
Im Anschluß wird das justierte SEP auf Messgenauigkeit überprüft, d.h. kalibriert.
< zurück zur Übersicht